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Umsetzungsanforderungen der neuen arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie (RL 2000/78/EG)
Die Richtlinie 2000/78/EG verpönt Diskriminierungen wegen des Alters, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf. Der deutsche Gesetzgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Richtlinie bis zum 02.12.2003 in deutsches Recht umgesetzt zu haben. Die Arbeit klärt einzelne Begrifflichkeiten und Zusammenhänge. Insbesondere wird erläutert, in welchem Umfang Ausnahmen von der Umsetzung im einzelstaatlichen Recht gemacht ...

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